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Sander Personalberatung

Schulweg 30, 20259 Hamburg

Tel.: 040 – 64881150
Fax: 040 – 64881165

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sander Personalberatung, Einzelunternehmen
Schulweg 30
20259 Hamburg
Telefon: 49 40 64881150
E-Mail:
info@sander-personalberatung.com

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sander Personalberatung

Präambel

Die Sander Personalberatung (Auftragnehmer) berät in personellen Angelegenheiten und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte (Kandidaten) an Unternehmen (Auftraggeber).
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Honorar und Sachkosten
2.1 Soweit nicht anders vereinbart, berechnet sich das Honorar in Höhe von 25 % des Jahresbruttogesamtgehaltes des Kandidaten.
2.2 Das Jahresbruttogesamtgehalt errechnet sich insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich etwaiger weiterer Monatsgehälter, Dienst- und Rufbereitschaftsvergütung, Boni und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachts-/Urlaubsgeld oder als Sachbezug (z.B. Nutzung eines Kfz) gewährt werden. Das Jahresgesamtbruttogehalt wird auf Grundlage einer Vollzeitbeschäftigung ermittelt, auch wenn der Kandidat tatsächlich nur in Teilzeit beschäftigt wird.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, entsteht ein Teil des Honorars mit dem Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten, ein weiterer Teil nach Bestehen der Probezeit. Die vertraglichen Inhalte des Anstellungsvertrages (z.B. Termin und Ort der Anstellung, Position oder Stellenbeschreibung) sind für das Entstehen des Honoraranspruches unbeachtlich.
2.4 Der nachträgliche Wegfall des abgeschlossenen Anstellungsvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund, z.B. Kündigung (auch vor Beginn des Anstellungsverhältnisses), Rücktritt, Anfechtung, Aufhebungsvereinbarung, nachträglicher Unmöglichkeit und auflösender Bedingung hat keinen Einfluss auf den bereits entstandenen Teil-Honoraranspruch nach Vertragsunterzeichnung.
2.5 Die Beendigung des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Dienstvertrages hat keinen Einfluss auf bereits entstandenen Honoraransprüche. Ebenso bleiben zukünftig entstehende Honoraransprüche nach Maßgabe des Dienstvertrages unberührt. Solche zukünftigen Honoraransprüche entstehen, wenn die Probezeit eines vermittelten Kandidaten erfolgreich bestanden ist oder wenn zwischen Auftraggeber und einem von dem Auftragnehmer mit persönlichen Daten bekannt gegebenen Kandidaten binnen eines Zeitraumes von 18 Monaten nach Beendigung des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Dienstvertrages ein Anstellungsvertrag abgeschlossen wird; dem Auftraggeber bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass der Kandidat nicht aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt und zum Vertragsschluss veranlasst worden ist.
2.6 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen auf Nachweis sowie im Rahmen steuerlich anerkannter Sätze (Pkw-Fahrtkilometer aber mit € 0,70 /km), soweit der Auftragnehmer die Aufwendungen zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten für erforderlich halten durfte.
2.7 Sämtliche Vergütungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
3. Informationspflichten
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Auftraggeber ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber einen Kandidaten für eine andere Position einstellt.
3.2 Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kopie des unterschriebenen Anstellungsvertrages auszuhändigen.
3.3 Ferner hat der Auftraggeber den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem anderen Bewerber für die gesuchte Position unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung anzuzeigen
4. Mitwirkungspflichten und Vertraulichkeit
4.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
4.2 Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben.
4.3 Die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, vertrauliche Berichte etc.) sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten - weder im Original noch in Kopie - an Dritte weiterzugeben.
4.4 Nach Beendigung des dem Auftragnehmer erteilten Auftrages hat der Auftraggeber alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen im Sinne der Teilziffer 4.3 unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
5. Exklusivität
Sofern nicht anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer seine Dienstleistung in Exklusivität für den Auftraggeber, d.h. der Auftraggeber verpflichtet sich, keine weiteren Personalberater für dieselbe Position mit der Suche zu beauftragen, tätig werden zu lassen oder von Personalberatern oder sonstigen Dritten in derselben Sache Dienste entgegen zu nehmen und insbesondere keine Kandidaten für dieselbe Position nachweisen zu lassen. Der Auftraggeber hat im Sinne einer vertraulichen Zusammenarbeit auch gegenüber Mitarbeitern und Dritten im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese Exklusivität eingehalten wird.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
6.2 Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Sonstige Bestimmungen 
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. 
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. 

 

Hamburg, den 31.01.2014